Alle jungen Menschen haben Recht auf Bildung und Teilhabe
SkF fordert anlässlich der Woche für das Leben die konsequente Umsetzung der inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
Dortmund, 12.04.2024. Mehr Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse junger Menschen – gleich ob mit oder ohne Behinderung – fordert der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) anlässlich der Woche für das Leben, die in diesem Jahr unter der Überschrift steht „Generation Z(ukunft): Gemeinsam. Verschieden. Gut.“
„Das gilt besonders für Jugendliche und junge Erwachsene mit akuter oder drohender seelischer Behinderung“, macht Yvonne Fritz, Vorständin des SkF Gesamtverein, deutlich. So sind seelische Behinderungen häufig nur schwer zu erkennen, aber in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe des SkF genauso präsent wie andere Behinderungen. Damit alle Kinder und Jugendlichen die Unterstützung und Begleitung bekommen, die ihrem Bedarf entspricht – unabhängig von einer bestehenden oder drohenden Behinderung – fordert der SkF die zügige Umsetzung der inklusiven Ausrichtung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. In den stationären Einrichtungen und in den Pflegefamilien setzen die Mitarbeitenden des SkF diesen inklusiven Ansatz nach Möglichkeit heute bereits um.
Mit dem reformierten SGB VIII, dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurde der erste Meilenstein in der inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt und eine stufenweise Inkraftsetzung des Gesetzes beschlossen. Ziel des KJSG ist es, allen jungen Menschen in Deutschland mit und ohne Behinderung inklusive Teilhabe- und Bildungsgerechtigkeit aus einer Hand zu ermöglichen. Spätestens im Jahr 2028 sollen alle Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe inklusiv ausgerichtet sein „Erst wenn dieses Ziel erreicht ist, haben alle Kinder und Jugendlichen in unserem Land die Chance auf echte Teilhabe- und Bildungsgerechtigkeit“, macht Fritz deutlich.