Kinderschutz ist kein schönes Thema – und trotzdem oder gerade deshalb so wichtig: Kinder und Jugendliche brauchen den Schutz und die Unterstützung der Erwachsenen, um sich – vor Gefahren geschützt – zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln zu können. Deshalb geht es in einem der Einarbeitungsmodule für neue Mitarbeiter:innen im SkF Familienzentrum darum, Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen und unverzüglich adäquate Maßnahmen zu ergreifen.
Oft befinden sich Kinder und Jugendliche in für sie als chaotisch empfundenen Situationen. Oder sie sind ganz real von Gewalt bedroht. Dann brauchen sie Erwachsene, denen sie sich anvertrauen können und die adäquat auf Kindeswohlgefährdung reagieren können. Dafür ist es unabdingbar, dass wir uns mit Gefahren für Kinder, den Begrifflichkeiten und Definitionen, den Gesetzen und den Verfahren im Kinderschutz im Vorfeld auseinandersetzen.
Meist wird in der Literatur Kindeswohlgefährdung in folgende Erscheinungsformen unterteilt:
- Vernachlässigung (unzureichende Versorgung mit Nahrung oder Kleidung, mangelhafte Hygiene, fehlende Förderung in Spiel und Leistung, fehlende Geborgenheit und Wertschätzung, unzureichende Aufsicht, …)
- physische Gewalt (körperliche Gewalt, Verbrennen, Vergiften, Schütteln, fest Zupacken, …)
- psychische Gewalt (Ablehnung, Herabsetzen, Isolieren, Beleidigen, Terrorisieren, Erpressen, Rollenverschiebung bzw. Partnerersatz, das Erleben häuslicher Gewalt unter den Sorgeberechtigten etc.)
- sexuelle Gewalt (sexuelle körperliche Handlungen, Veranlassen eigener sexuellen Handlungen in Anwesenheit anderer Personen, Herstellung von Pornographie, Zeigen von Pornographie, Sexting etc.)
Vermutet ein/e Kolleg:in bei einem ihm/ihr anvertrauten Kind oder Jugendlichen einen Fall von Kindeswohlgefährdung, so ist unmittelbar die Gruppenleitung, Teamleitung oder Leitung zu informieren. Alle Beobachtungen oder Gesprächsinhalte werden sorgfältig dokumentiert und die Gefährdungsbögen werden gemeinsam ausgefüllt. Das Verfahren nimmt anschließend einen klar definierten Verlauf. Im Monikahaus ist das Verfahren im Qualitätshandbuch hinterlegt und die Gefährdungsbögen sowie das Kinderschutzkonzept (und das spätere Gewaltschutzkonzept) sollten allen Mitarbeiter:innen in einem Büro oder einem PC für alle und jederzeit zugänglich sein.
Wichtig ist, dass Entscheidungen im Kinderschutz immer in einem Team gefasst und diskutiert werden. Letztendlich übernimmt die Leitung in Absprache mit der Geschäftsführung die Verantwortung und ggf. Meldung beim Jugendamt zur Abwehr einer akuten Kindeswohlgefährdung nach SGBVIII 8a, die bis zu einer gerichtlich angeordneten Inobhutnahme führen kann. In den meisten Fällen wird jedoch gemeinsam mit den Eltern im Vorfeld ein Schutzplan erarbeitet, der zum Ziel hat, eine akute Kindeswohlgefährdung zu vermeiden. Und dies gelingt uns meist auch!
Sabine Dupke, Leitung Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) und Insofern erfahrene Fachkraft (IseF)